Förder-Check

Förder-Check Heizung

Wie viel Förderung bekommen Sie für Ihre neue Heizung? Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird vom Staat spürbar bezuschusst – doch seit dem 21.07.2026 gelten neue, einkommensabhängigere Regeln über die KfW. Wie viel davon in Ihrem Fall ankommt, hängt von mehreren Faktoren gleichzeitig ab – unter anderem davon, welche Heizung Sie ersetzen und wie alt sie ist.

Tragen Sie links Ihre Eckdaten ein – die Felder passen sich automatisch an Ihre Angaben an, sodass Sie nur das ausfüllen, was für Ihren Fall wirklich zählt.

Grundförderung: grundsätzlich 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus: nur bei funktionstüchtiger Altanlage; Öl, Kohle, Gas-Etage und Nachtspeicher ohne Mindestalter, zentrale Gas- und Biomasseheizungen erst ab mindestens 20 Jahren seit erster Inbetriebnahme. Zusätzlich ab Q1/2027 geplant: Beim Ersatz bestehender EE-Wärmeerzeuger greift die separate 2008-Regel.
Nur für den Klimageschwindigkeitsbonus relevant. Eine defekte Altanlage schließt die 30-%-Grundförderung nicht allein deshalb aus.
⏱ Relevant erst ab Q1/2027: Ab dann sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, mit bestätigtem EU-Ursprung kommen +15 % Wertschöpfungsbonus dazu (= 30 %). Vor Q1/2027 hat diese Angabe keinen Einfluss auf die Berechnung.

Max. förderfähiges Investitionsvolumen (Zuschuss)

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Zusätzlich möglich: Ergänzungskredit (KfW)

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Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung der förderfähigen Ausgaben, max. 120.000 € je Wohneinheit – unabhängig vom Zuschuss oben, kombinierbar (Nr. 8.3.1 Buchstabe c BEG EM).

Ihr voraussichtlicher Zuschuss

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Förderung Ihr Eigenanteil

Vereinfachte Einschätzung auf Basis der KfW-Förderbedingungen (Programm 458, Stand: Reform ab 21.07.2026, KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026). Berücksichtigt automatisch den zeitlichen Verlauf: Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel sinken planmäßig halbjährlich, der "Wertschöpfungsbonus" für EU-gefertigte Wärmepumpen greift automatisch erst ab Q1/2027 – je nachdem, wann Sie diese Seite aufrufen, rechnet der Rechner mit dem dann jeweils gültigen Stand. Ersetzt keine individuelle Förderberatung – gerne rechnen wir Ihren Fall im persönlichen Gespräch exakt durch. Diese Berechnung ist unverbindlich und muss zum tatsächlichen Zeitpunkt der Antragstellung geprüft und neu berechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel; die Förderung kann vom Fördermittelgeber jederzeit abgelehnt oder verändert werden.

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung 2026

Wann gilt die 20-Jahre-Regel?

Die 20-Jahre-Regel betrifft den Klimageschwindigkeitsbonus, nicht die Grundförderung. Bei einer funktionsfähigen zentralen Gasheizung oder Biomasseheizung wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur berücksichtigt, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen gilt für diesen Bonus keine Mindestalteranforderung.

Kann ich eine bestehende Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage gegen eine neue tauschen?

Nur eingeschränkt, und erst ab Q1/2027 gilt dafür eine eigene Regel: Ist die bestehende Anlage vor dem 01.01.2008 installiert worden, zählen pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig. Wurde sie seit 2008 installiert, ist der Ersatz grundsätzlich nicht förderfähig – außer es wird der fossile Erzeuger (Gas, Öl, Kohle) innerhalb eines bivalenten Systems ausgetauscht.

Wie wird eine Hybridheizung mit fossilem Backup-Kessel gefördert?

Das ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln (u. a. entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus, und nur die Wärmepumpen-Komponente zählt als förderfähige Kosten), den dieser Rechner aktuell bewusst nicht abbildet. Bitte sprechen Sie uns für diesen Fall direkt an – wir rechnen ihn gerne individuell für Sie durch.

Bekomme ich auch Förderung, wenn ich neu baue?

Nein. KfW 458 fördert ausschließlich den Ersatz einer bestehenden Heizung in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsgebäude. Neubauten sind komplett ausgeschlossen – auch von der Grundförderung.

Was hat sich zum 21.07.2026 geändert?

Die förderfähigen Höchstkosten sanken von 30.000 € auf 28.000 € (1. Wohneinheit), der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %. Der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfielen komplett. Im Gegenzug wurde der Einkommensbonus stärker gestaffelt (40 % / 30 % / 10 %) und ein neuer Familienzuschlag eingeführt.

Was bedeutet "Wärmepumpe aus EU-Fertigung"?

Ab Q1/2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Gleichzeitig wird ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % eingeführt, den nur Wärmepumpen mit bestätigtem EU-Ursprung erhalten – für sie bleibt die Förderung damit effektiv bei 30 % (15 % + 15 %). Ohne bestätigten EU-Ursprung sind es ab Q1/2027 nur noch 15 %. Bis dahin gilt für alle Wärmepumpen unabhängig vom Fertigungsort die volle Grundförderung von 30 % – der Rechner berücksichtigt diesen Stichtag automatisch und weist den Bonus in der Aufschlüsselung als eigene Zeile "Wertschöpfungsbonus EU-Fertigung" aus.

Was ist der Familienzuschlag?

Sobald mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 € – unabhängig davon, ob es ein Kind oder mehrere sind. Eine Familie erhält so bis 40.000 € Einkommen noch den vollen 40-%-Bonus, statt nur bis 30.000 € ohne Kinder. Auch die Förderquote-Obergrenze (siehe unten) verschiebt sich dadurch von 30.000 € auf 40.000 €.

Gibt es eine Obergrenze für die gesamte Förderquote?

Ja: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag) ist die Förderung insgesamt auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, darüber auf 70 % – selbst wenn sich rechnerisch mehr Prozentpunkte aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ergäben.

Kann der Rechner eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) exakt berechnen?

Nein. Bei einer WEG müssen für die persönlichen Zusatzanträge unter anderem die individuellen Miteigentumsanteile, die Nutzung der jeweiligen Wohnung und gegebenenfalls das Haushaltseinkommen berücksichtigt werden. Der Rechner zeigt deshalb bei einer WEG nur eine Orientierung zur gebäudeweiten Grundförderung. Die exakte Berechnung führen wir mit Ihnen individuell durch.

Muss ich einen Energieberater einbinden?

Ja – für die KfW-Heizungsförderung ist eine Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) durch einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen erforderlich, bevor der Antrag gestellt werden kann.