Förderung verstehen

BEG-Förderung 2026: Welcher Weg passt zu Ihrer Sanierung?

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Regeln für die Förderung von Wohngebäude-Sanierungen. Diese Seite erklärt, ohne Fachjargon, was sich geändert hat, welche zwei grundsätzlichen Wege es gibt – und mit welchem Rechner Sie in Minuten Ihre eigene Förderung schätzen können.

📍 Gilt für Wohngebäude (WG). Für Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln.

Der erste Schritt: Eine Frage entscheidet fast alles

Bevor es um Prozentzahlen geht, lohnt sich eine einzige Frage: Wollen Sie einzelne Maßnahmen umsetzen (z. B. nur das Dach dämmen), oder Ihr ganzes Haus in einem Zug zu einem definierten Effizienzhaus-Standard sanieren? Davon hängt ab, welches Förderprogramm überhaupt infrage kommt – die beiden Wege lassen sich nicht mischen.

WEG 1

Einzelmaßnahmen

Sie sanieren Schritt für Schritt – z. B. erst die Fenster, später die Fassade. Gefördert über die BAFA, als direkter Zuschuss. Der Heizungstausch zählt fördertechnisch ebenfalls zu Weg 1, läuft aber über die KfW und nach eigenen Regeln (siehe Kasten weiter unten).

  • Grundförderung 15 % (Gebäudehülle/Anlagentechnik)
  • Bonus mit Sanierungsfahrplan möglich
  • KfW-Ergänzungskredit möglich
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WEG 2

Komplettsanierung (Effizienzhaus)

Ihr Haus wird in einem Zug auf einen definierten Effizienzhaus-Standard gebracht. Gefördert über die KfW, als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.

  • Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von 0–10 % (plus Boni)
  • Energieberater zwingend vorgeschrieben
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Die beiden Wege im direkten Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, bevor wir in die Details gehen.

MerkmalEinzelmaßnahmenEffizienzhaus (Komplett)
FörderartDirekter ZuschussKredit + Tilgungszuschuss
ZuständigBAFAKfW
Grundförderung15 %0–10 % je Stufe
Sanierungsfahrplan-Bonus+5 %gilt nicht
Worst-Performing-Building-Bonus+5 %+10 Punkte
Serielle-Sanierung-Bonusgilt nicht+15 Punkte
Energieberater Pflicht?Nur bei Zuschuss > BagatellgrenzeImmer
HöchstbetragGestaffelt nach Wohneinheiten150.000 € je Wohneinheit

Vereinfachte Übersicht für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Weg 1) sowie Komplettsanierung (Weg 2). Der Heizungstausch – ebenfalls Teil von Weg 1 – hat eigene Fördersätze und Boni, siehe Kasten weiter unten.

Weg 1: Einzelmaßnahmen im Detail

Drei Bausteine bauen aufeinander auf. Je mehr davon zutreffen, desto höher die Förderung – bis zu 25 % sind möglich.

GrundförderungGilt immer, ohne Vorbedingung 15 %
+ Sanierungsfahrplan-Bonus (iSFP)Nur mit gültigem Fahrplan, ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen je Wohneinheit (gestaffelt bei mehr WE), auf den übersteigenden Anteil + 5 %
+ Bonus für besonders alte Gebäude (WPB)Ab Q1/2027, nur bei Dämmung, setzt iSFP voraus + 5 %
Maximal möglich 25 %
🔥 Sonderfall Heizungstausch: Eine neue Heizung ist fördertechnisch zwar auch eine "Einzelmaßnahme", läuft aber nach eigenen Regeln über die KfW und wird ausdrücklich nicht vom Sanierungsfahrplan-Bonus oder dem WPB-Bonus erfasst. Stattdessen gilt eine Grundförderung von 30 % (bzw. ab Q1/2027 für Wärmepumpen ohne bestätigten EU-Ursprung nur noch 15 %, mit EU-Ursprung dank Wertschöpfungsbonus weiterhin effektiv 30 %), dazu ein eigener, mit der Zeit sinkender Klimageschwindigkeits-Bonus sowie ein einkommensabhängiger Bonus mit Familienzuschlag. Die Details dazu – und wie viel in Ihrem Fall zusammenkommt – rechnet Ihnen der Förder-Check Heizung direkt aus.

Wie viel Investition ist förderfähig?

Es gibt einen Höchstbetrag, bis zu dem Kosten überhaupt gefördert werden – gestaffelt nach der Anzahl Ihrer Wohneinheiten:

WohneinheitenOhne SanierungsfahrplanMit Sanierungsfahrplan
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
je weitere, bis zur 6.+ 15.000 €+ 30.000 €
je weitere, ab der 7.+ 8.000 €+ 15.000 €

Beispiel: Ein Zweifamilienhaus mit Sanierungsfahrplan hat 60.000 € + 30.000 € = 90.000 € förderfähiges Investitionsvolumen.

💡 Praktisch heißt das: Bei einer einzelnen Maßnahme (z. B. nur neue Fenster) bekommen Sie meist die Grundförderung von 15 %. Erst wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und Schritt für Schritt weitersanieren, kommen die Bonusprozente dazu.

Weg 2: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Hier zählt nicht die einzelne Maßnahme, sondern das Gesamtergebnis: Welche Effizienzhaus-Stufe erreichen Sie? Je besser die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussWPB-Bonus möglich?
Denkmal5 %Ja (+10 Punkte)
Stufe 850 %Ja (+10 Punkte)
Stufe 700 %Ja (+10 Punkte)
Stufe 555 %Ja (+10 Punkte)
Stufe 4010 %Ja (+10 Punkte)

Wichtig: Ohne Erneuerbare-Energien-Klasse gibt es aktuell gar keinen Tilgungszuschuss – nur den zinsgünstigen Kredit selbst. Die Nachhaltigkeits-Klasse ist ein davon unabhängiger, zusätzlicher Bonus (siehe unten), kein Ersatz für die EE-Klasse.

⚠️ 0 % heißt nicht "keine Förderung". Auch bei 0 % Tilgungszuschuss bleibt der Kredit selbst zinsgünstig – das ist oft schon ein spürbarer Vorteil gegenüber einem normalen Bankkredit. Erst mit Zusatzboni (siehe unten) wird daraus ein echter Zuschuss.

Zusatzboni bei der Komplettsanierung

Drei Boni lassen sich mit dem Tilgungszuschuss kombinieren, gemeinsam mit der Basisfoerderung aber gedeckelt auf maximal 40 Prozentpunkte der förderfähigen Gesamtkosten:

BonusHöheVoraussetzung
Nachhaltigkeits-Klasse (NH)+5 PunkteStaatliches "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" erfüllt
Worst-Performing-Building+10 PunkteGebäude zählt zu den energetisch schwächsten im Bestand
Serielle Sanierung+15 PunkteVorgefertigte Fassaden-/Dachelemente

Zwei Wege, ein gemeinsamer Baustein: der Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich fast immer als Planungsgrundlage – auch wenn er nur bei Einzelmaßnahmen einen direkten Förderbonus bringt.

Er zeigt Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, damit spätere Schritte zur vorherigen Sanierung passen – egal, ob Sie sich für Weg 1 oder Weg 2 entscheiden. Mit unserem iSFP-Rechner sehen Sie in wenigen Sekunden, ob sich der Fahrplan für Sie finanziell lohnt.

Weitere Fördertöpfe, die viele übersehen

FörderungWas sie bringtKombinierbar mit BAFA/KfW?
Steuerbonus §35c20 % über 3 Jahre, bis 40.000 €Nein, Alternative
Barrierereduzierung (KfW 455-B)10–12,5 %Ja

Der Steuerbonus §35c ist keine Ergänzung, sondern eine Alternative zur BAFA-/KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme – welcher Weg sich für Sie mehr lohnt, rechnen wir gemeinsam durch. Wer ohnehin saniert, kann die Gelegenheit oft nutzen, das Zuhause zugleich altersgerecht umzubauen.

Was gilt wann? Die wichtigsten Stichtage

Die Förderung ist kein starrer Zustand – mehrere Änderungen greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

21.07.2026
Die neue BEG-Förderung tritt in Kraft: neue Fördersätze, neuer gestaffelter Kostendeckel bei Einzelmaßnahmen, neuer einheitlicher Kreditbetrag von 150.000 € je Wohneinheit bei der Komplettsanierung.
Q1/2027
Der Worst-Performing-Building-Bonus wird auch bei Einzelmaßnahmen verfügbar (bei der Komplettsanierung gilt er schon seit 21.07.2026). Zusätzlich wird für neu installierte Wärmepumpen in der Komplettsanierung ein EU-Herkunftsnachweis Voraussetzung.
Laufend bis 2030
Bei der Heizungsförderung sinken einzelne Bonusanteile in festen Halbjahresschritten weiter ab – wer plant, profitiert von einer frühzeitigen Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich mich zwischen den beiden Wegen entscheiden?

Ja – Einzelmaßnahmen (BAFA) und Komplettsanierung (KfW 261) sind zwei getrennte Förderprogramme mit eigenen Regeln. Innerhalb eines Weges können Sie aber flexibel planen, z. B. mehrere Einzelmaßnahmen nacheinander umsetzen.

Was, wenn ich noch unsicher bin, welcher Weg passt?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Starten Sie am besten mit dem Sanierungs-Check – der zeigt eine erste, unverbindliche Einschätzung, worauf sich ein Blick lohnt.

Gilt diese Übersicht auch für vermietete Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften?

Die Grundsätze gelten für alle Wohngebäude, unabhängig davon ob selbst genutzt oder vermietet. Bei Eigentümergemeinschaften gibt es zusätzliche organisatorische Besonderheiten – sprechen Sie uns dazu gerne persönlich an.

Was ist mit Gewerbeimmobilien?

Diese Seite behandelt ausschließlich Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros, Hallen) gelten eigene Förderregeln – dazu bereiten wir gesondertes Informationsmaterial vor.