Der Energieausweis - Visitenkarte eines Gebäudes
Profitieren Sie von den Vorteilen
In der Regel wird ein Energieausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie benötigt. Er gilt zudem als „lästige“ Pflicht, oft angesehen. Sehr schnell ist man versucht, den Immobilienmarkler oder selbst im Internet möglichst billig an einen rechtsgültigen Energieausweis zu gelangen.
Dabei bietet ein professionell ausgestellter Energieausweis nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern steigert zudem die Marktattraktivität Ihres Gebäudes, vor allem, wenn es sich um ein älteres Gebäude handelt. Nur auf eine möglichst gute Effizienzklasse zu achten, wäre falsch. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Hinweis: Auftraggeber sind für die Richtigkeit, der von ihnen gemachten Angaben, verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
Grundlage ist Teil 5 des GModG (§§ 79–88).
Jeder Energieausweis erhält zudem eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese ermöglicht den zuständigen Behörden eine stichprobenartige Kontrolle. Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
Bedarfsausweis - gebäudespezifisch
Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den Endenergiebedarf pro Jahr. Das gilt sowohl für Heizung als auch für Warmwasserbereitung.
Dabei werden die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses berücksichtigt. Dazu zählen etwa Heizung, Lüftung und Anlagentechnik sowie erneuerbare Energien. Unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen für Wetter und Nutzerverhalten berechnen wir so den Endenergiebedarf des Gebäudes.
Vorteil:
Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Nutzer. Die Vergleichbarkeit zu ähnlichen Gebäuden ist gegeben.
Nachteil:
Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängt stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Daten erhoben werden.
Verbrauchsausweis - nutzungsabhängig
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen von 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Diese müssen lückenlos vorliegen. Außerdem dürfen sie höchstens 15 Monate zurückliegen.
Bei der Ermittlung des Energieverbrauchs wird zudem gemäß § 82 GModG eine entsprechende Dokumentation empfohlen.
Vorteil:
Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die billigere Variante.
Nachteil:
Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner und davon, wie viele, wie oft anwesend sind. Rückschlüsse auf die energetische Qualität des Gebäudes sind nur bedingt möglich.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Bei der Entscheidung, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis gewählt werden kann, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Folgende Graphik soll helfen die richtige Auswahl zu treffen.
Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis – nur ein erster Hinweis
Jeder Energieausweis muss mindestens zwei Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung enthalten. Das schreibt das Gesetz vor. Diese Empfehlungen sind allerdings bewusst allgemein gehalten. Sie basieren auf pauschalen Annahmen, nicht auf einer detaillierten Analyse Ihres Hauses. Deshalb ersetzen sie keine individuelle Beratung.
Möchten Sie wissen, welche Maßnahmen tatsächlich zu Ihrem Haus passen – inklusive Reihenfolge, Kosten und Fördermöglichkeiten? Dann lohnt sich der nächste Schritt: ein individueller Sanierungsfahrplan. Er berücksichtigt Ihre konkrete Bausubstanz, Ihr Budget und Ihre Ziele. So erhalten Sie einen maßgeschneiderten Plan statt pauschaler Hinweise.
