Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Energieberatung, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise, Fördermittelberatung, Baubegleitung und Energieberatung für Unternehmen.

Auf einen Blick

Inhalt

Diese Bedingungen regeln, wie ein Auftrag mit dem Energie Effizienz Büro zustande kommt, was Sie von uns erwarten können und was wir von Ihnen benötigen. Für Verbraucher gilt zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 13).

Grundlagen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Josef Karl, Energie Effizienz Büro, Buchenweg 34, 93345 Hausen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern. Auftraggeber können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Unternehmern werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu gehören insbesondere:

  • Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude
  • Energieausweise (Bedarfs- und Verbrauchsausweise)
  • Fördermittelberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen von Förderprogrammen
  • Schimmel- und Feuchteberatung
  • Energieberatung für Unternehmen, z. B. Energieaudits nach DIN EN 16247, Energie-Potenzial- und Energiekostenanalysen, Wirtschaftlichkeitsbewertungen und Energiekonzepte

(2) Der Auftragnehmer erbringt beratende und bewertende Ingenieurleistungen. Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Heizungs-, Lüftungs- oder Elektroplanung), statische Nachweise, die Bauleitung im Sinne des Bauordnungsrechts sowie Rechts- oder Steuerberatung. Es handelt sich nicht um Planungsleistungen im Sinne der HOAI. Lüftungskonzepte werden als Bedarfsermittlung erstellt und dienen als Grundlage für den Fachplaner.

(3) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte einsetzen; seine Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, Ergebnisse der Online-Rechner sowie Anfragen über Kontakt- und Angebotsformulare sind unverbindlich. Über die Formulare der Website wird kein Vertrag geschlossen.

(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, hält er sich 30 Tage daran gebunden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift annimmt. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag in Textform.

(4) Wünscht eine Partei nach Vertragsschluss eine Änderung des Leistungsumfangs, teilt sie dies in Textform mit. Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Termine und Vergütung und unterbreitet bei Bedarf ein Nachtragsangebot; die Änderung wird erst mit dessen Annahme verbindlich.

Zusammenarbeit

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung, insbesondere Pläne, Baubeschreibungen, Angaben zur Anlagentechnik und Verbrauchsdaten. Er ermöglicht den Zugang zum Gebäude und zu allen relevanten Räumen und Anlagen.

(2) Für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben, insbesondere von Verbrauchsdaten für Energieausweise, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer prüft die Angaben auf Plausibilität, ist aber nicht verpflichtet, sie umfassend zu überprüfen. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, darf er die Ausstellung eines Energieausweises ablehnen.

(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

(4) Setzt der Auftragnehmer Messgeräte ein (z. B. Datenlogger für Temperatur, Feuchte oder Strom), werden Anschlüsse an elektrische Anlagen ausschließlich durch eine vom Auftraggeber beauftragte Elektrofachkraft vorgenommen. Der Auftraggeber sorgt während der Messdauer für einen sicheren Aufstellort und schützt die Geräte vor Beschädigung und Verlust; die Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

§ 5 Fördermittel

(1) Der Auftragnehmer berät nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Förderrichtlinien. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheiden ausschließlich die Fördermittelgeber (z. B. BAFA, KfW). Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Fördererfolg und übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder die Höhe von Zuschüssen und Krediten.

(2) Förderprogramme verlangen in der Regel, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Der Auftraggeber schließt Liefer- und Leistungsverträge mit ausführenden Unternehmen erst, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, und stimmt sich hierzu mit dem Auftragnehmer ab. Ändern Fördermittelgeber ihre Bedingungen während eines laufenden Auftrags, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, sobald er davon Kenntnis erlangt.

(3) Bei geförderten Energieberatungen des BAFA stellt der Auftragnehmer den Förderantrag. Der Auftraggeber zahlt das vereinbarte Honorar in voller Höhe; der vom BAFA ausgezahlte Zuschuss wird nach Eingang beim Auftragnehmer in voller Höhe an den Auftraggeber weitergeleitet. Wird der Zuschuss aus Gründen nicht gewährt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt das Honorar in voller Höhe geschuldet.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, entweder als Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand in angefangenen Viertelstunden.

(2) Fahrtkosten werden gesondert nach den im Angebot genannten Sätzen berechnet, soweit sie nicht im Pauschalpreis enthalten sind. Auslagen für vom Auftraggeber gewünschte Leistungen Dritter (z. B. Gebühren, Messtechnik, Gutachten) werden nach Absprache gesondert berechnet.

(3) Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen bzw. Vorauszahlungen in der im Angebot genannten Höhe verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Termine und Absagen

(1) Vereinbarte Vor-Ort-Termine kann der Auftraggeber bis 48 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben.

(2) Bei späterer Absage oder wenn der Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann (z. B. kein Zugang zum Gebäude), kann der Auftragnehmer die angefallenen Fahrtkosten sowie den nachweislich entstandenen Zeitaufwand berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ergebnisse und Verantwortung

§ 8 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

(1) Berichte, Sanierungsfahrpläne, Berechnungen und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(2) Die Weitergabe an Fördermittelgeber, Banken, Behörden, Kauf- und Mietinteressenten sowie an ausführende Unternehmen ist im Rahmen dieses Zwecks gestattet. Eine Veröffentlichung oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung und Aussagekraft

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Energetische Berechnungen, Energieausweise und Sanierungsfahrpläne beruhen auf normierten Randbedingungen (z. B. Klima, Nutzerverhalten, Innentemperaturen) sowie auf den vorliegenden Daten. Tatsächliche Verbräuche, Kosten und Einsparungen können davon abweichen. Kostenschätzungen sind Orientierungswerte und ersetzen keine Angebote ausführender Unternehmen. Die Ergebnisse stellen keine Zusage eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs dar.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Mängel der Bauausführung durch Dritte haftet der Auftragnehmer nicht; im Rahmen einer Baubegleitung bleibt seine Haftung für eigene Pflichtverletzungen bei der Überwachung unberührt.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Verbrauchsdaten. Für Unternehmen kann zusätzlich eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.

(2) Bei geförderten Leistungen dürfen Fördermittelgeber und von ihnen beauftragte Stellen Unterlagen und Ergebnisse zur Prüfung der Förderfähigkeit und zur Qualitätskontrolle anfordern. Der Auftragnehmer gibt diese im erforderlichen Umfang weiter; der Auftraggeber wird hierüber informiert.

(3) Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 12 Kündigung

(1) Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(2) Kündigt der Auftraggeber vor Abschluss der Leistung, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Widerrufsrecht für Verbraucher

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Josef Karl, Energie Effizienz Büro, Buchenweg 34, 93345 Hausen, Telefon: 0176 344 688 09, E-Mail: j.karl@ee-buero.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis zum vorzeitigen Beginn und Erlöschen

Soll der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen (z. B. mit einem Vor-Ort-Termin), muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Josef Karl, Energie Effizienz Büro, Buchenweg 34, 93345 Hausen, E-Mail: j.karl@ee-buero.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Schlussbestimmungen

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: November 2026