Förder-Check

Förder-Check Barrierefreiheit (KfW 455-B)

Bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen: Wie viel Zuschuss bekommen Sie für den barrierereduzierenden Umbau Ihres Zuhauses? Seit dem 08.04.2026 ist der Investitionszuschuss der KfW (Programm 455-B) wieder beantragbar – als direkter Zuschuss, unabhängig von Ihrem Alter.

Tragen Sie links Ihre Eckdaten ein, um Ihre voraussichtliche Förderung zu sehen.

⏱ Wichtig: Der Fördertopf ist auf 50 Mio. € gedeckelt und deutlich kleiner als in Vorjahren (damals 75–150 Mio. €). Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet – wer plant, sollte nicht zu lange warten. Der Antrag muss außerdem vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Außenaufzug, Schwellenabbau.
Der höhere Fördersatz gilt nur, wenn mehrere Maßnahmenbereiche gleichzeitig einen definierten Gesamtstandard erreichen – nicht schon bei mehreren einzelnen Maßnahmen nacheinander.

Ihr voraussichtlicher Zuschuss

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Vereinfachte Einschätzung auf Basis des KfW-Programms 455-B (Stand: 08.04.2026, KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B). Nicht kombinierbar mit dem KfW-Kredit 159 für dieselbe Maßnahme. Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden, Eigenleistung ist nicht förderfähig. Ersetzt keine individuelle Förderberatung. Diese Berechnung ist unverbindlich und muss zum tatsächlichen Zeitpunkt der Antragstellung geprüft und neu berechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel; die Förderung kann vom Fördermittelgeber jederzeit abgelehnt oder verändert werden.

Häufige Fragen zum Förder-Check Barrierefreiheit

Wie setzt sich die Förderung grundsätzlich zusammen?

Zwei Stufen: Einzelne Maßnahmen (z. B. nur eine neue Dusche) werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, maximal 2.500 € je Wohneinheit. Wird der komplette KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" erreicht – mehrere Maßnahmenbereiche gemeinsam, nach einem definierten Gesamtkonzept – steigt der Zuschuss auf 12,5 %, maximal 6.250 € je Wohneinheit.

Was zählt als förderfähige Maßnahme?

Bauliche Maßnahmen, die Barrieren dauerhaft abbauen oder den Wohnkomfort erhöhen – zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, Außenaufzüge, Türverbreiterungen oder Schwellenabbau. Alle Arbeiten müssen von einem geeigneten Fachbetrieb ausgeführt werden; Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Muss ich ein bestimmtes Alter oder einen Pflegegrad haben?

Nein. Der Zuschuss richtet sich an Privatpersonen jeden Alters – Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie Mieterinnen und Mieter. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.

Gibt es eine Alternative, wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist?

Ja: der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" – ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €, das Sie zurückzahlen müssen. Beide Programme lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren, Sie müssen sich also für eines entscheiden.

Kann ich das mit einer energetischen Sanierung kombinieren?

Grundsätzlich ja – wenn ohnehin gebaut wird, lässt sich der barrierefreie Umbau oft gut mit energetischen Maßnahmen kombinieren, da beides über unterschiedliche Fördertöpfe läuft. Für die energetische Seite nutzen Sie unseren Förder-Check Sanierung.

Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja, zwingend. Der Zuschuss kann nur bewilligt werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Planen Sie also den Förderantrag als ersten Schritt ein, nicht als Formalität am Ende.

Für wen gilt diese Förderung, und für wen nicht?

Gefördert werden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (max. zwei Wohneinheiten) oder einer einzelnen Eigentumswohnung, Ersterwerber sanierter Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter. Fenster und Fenstertüren sind ausdrücklich ausgeschlossen – dafür ist die energetische Förderung zuständig, siehe unseren Förder-Check Sanierung. Beim Standard "Altersgerechtes Haus" ist außerdem die Einbindung eines Sachverständigen gesetzlich vorgeschrieben.