Förder-Check

Förder-Check Sanierung (Einzelmaßnahme)

Wie viel BAFA-Förderung bekommen Sie für Dach, Fassade, Fenster oder Lüftung? Die Grundförderung liegt bei 15 % – mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind unter bestimmten Bedingungen 5 Prozentpunkte mehr möglich.

Tragen Sie links Ihre Eckdaten ein, um Ihre voraussichtliche Förderung zu sehen.

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung oder sommerlicher Wärmeschutz. Für Heizungstausch nutzen Sie den Förder-Check Heizung.
Verdoppelt den Investitionsdeckel (siehe Betrag oben rechts) und schaltet den iSFP-Bonus frei, sobald das förderfähige Investitionsvolumen 30.000 € je Wohneinheit übersteigt.
⏱ Dieser Bonus (+5 %) ist erst ab Q1/2027 verfügbar und setzt zwingend einen geförderten iSFP voraus, der die Maßnahme als Sanierungsvorschlag nennt (siehe Frage oben). Vor Q1/2027 rechnet der Rechner diesen Bonus daher nicht ein, selbst wenn Sie hier "Ja" wählen. Die genaue Einstufung als WPB-Gebäude erfordert zudem eine fachliche Einschätzung – im Zweifel sprechen Sie uns an, statt hier zu raten.
Separater Fördertopf, 50 % Zuschuss – zählt NICHT zur Maßnahmenförderung dazu. Leer lassen, falls nicht relevant.

Max. förderfähiges Investitionsvolumen (Zuschuss)

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Zusätzlich möglich: Ergänzungskredit (KfW)

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Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung der förderfähigen Ausgaben, max. 120.000 € je Wohneinheit – unabhängig vom Zuschuss oben, kombinierbar (Nr. 8.3.1 Buchstabe c BEG EM).

Förderung für die Maßnahme

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Vereinfachte Einschätzung auf Basis der BAFA-Förderregeln für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Stand: Konditionen ab 21.07.2026). Gilt nicht für Heizungstausch (dafür: Förder-Check Heizung) und nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Ersetzt keine individuelle Förderberatung. Diese Berechnung ist unverbindlich und muss zum tatsächlichen Zeitpunkt der Antragstellung geprüft und neu berechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel; die Förderung kann vom Fördermittelgeber jederzeit abgelehnt oder verändert werden.

Häufige Fragen zum Förder-Check Sanierung

Wie setzt sich die Förderung grundsätzlich zusammen?

Drei Bausteine bauen aufeinander auf: Erstens die Grundförderung von 15 % – gilt immer, ohne Vorbedingung. Zweitens der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte): Der Investitionsdeckel verdoppelt sich mit gültigem iSFP, und der Bonus selbst greift, sobald das förderfähige Investitionsvolumen 30.000 € je Wohneinheit (gestaffelt bei mehr WE) übersteigt – dann auf den übersteigenden Anteil. Drittens, ab Q1/2027, der WPB-Bonus (+5 Prozentpunkte) bei Dämmmaßnahmen an energetisch besonders schwachen Gebäuden – dieser setzt zusätzlich einen geförderten iSFP voraus. Sobald alle drei Bausteine greifen, sind bis zu 25 % möglich. Die Fachplanung & Baubegleitung läuft komplett separat über einen eigenen Fördertopf.

Was ist der WPB-Bonus?

Ab Q1/2027 gibt es einen neuen Bonus von 5 Prozentpunkten für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten im Bestand zählen ("Worst Performing Building"). Er gilt ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) – nicht für Fenster, Türen oder Lüftung. Anders als zunächst angenommen setzt er einen geförderten iSFP voraus, der die Maßnahme als Sanierungsvorschlag nennt, und gilt für höchstens drei Anträge. Die genaue Einstufung als WPB-Gebäude erfordert eine fachliche Einschätzung – sprechen Sie uns dazu gerne an.

Gibt es zusätzlich zur Bundesförderung noch regionale Förderungen?

Möglich – manche Kommunen und Landkreise bieten eigene, oft kleinere Förderprogramme zusätzlich zur Bundesförderung an, die sich häufig ändern und nicht bundesweit erfasst sind. Dieser Rechner bildet ausschließlich die Bundesförderung ab. Ein Blick auf Ihre Gemeinde oder Ihr Landratsamt lohnt sich – sprechen Sie uns gerne an, wir recherchieren das für Ihren Fall mit.

Ab wann genau greift der iSFP-Bonus?

Der Investitionsdeckel verdoppelt sich mit einem gültigen iSFP sofort. Der zusätzliche 5-%-Bonus selbst greift, sobald Ihre förderfähigen Kosten innerhalb eines Antrags 30.000 € (bei einer Wohneinheit, gestaffelt bei mehreren) übersteigen – und wirkt dann nur auf den darüberliegenden Anteil. Das kann bereits bei einer einzelnen, ausreichend umfangreichen Maßnahme der Fall sein, muss es aber nicht. Ohne iSFP bleibt es bei der Grundförderung von 15 %.

Wie hoch ist der Kostendeckel?

Ohne iSFP sind 30.000 € je Wohneinheit förderfähig (gestaffelt: 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7). Mit gültigem iSFP verdoppelt sich das sofort auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Den für Ihre Eingaben geltenden Betrag zeigen wir Ihnen oben rechts immer an.

Gibt es hier auch einen Einkommensbonus?

Nein. Der Einkommensbonus gilt ausschließlich beim KfW-Heizungstausch (Programm 458), nicht bei BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Hier ist der iSFP-Bonus der einzige zusätzliche Hebel.