Steuerbonus §35c berechnen
Statt eines Zuschusses können Sie Ihre energetische Sanierung auch steuerlich geltend machen: 20 % der Kosten, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.
Drei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Sie nutzen das Gebäude selbst zu Wohnzwecken (nicht bei Vermietung)
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt
- Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt (keine Eigenleistung)
Wichtig zu wissen: §35c und BAFA-/KfW-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Tragen Sie unten Ihre Angaben ein, um die Steuerersparnis zu sehen.
Ihre voraussichtliche Steuerersparnis
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Vereinfachte Einschätzung auf Basis von §35c EStG. Zeigt den theoretischen Maximalbetrag, keine individuelle Steuerprognose. Ersetzt keine Steuerberatung. Begünstigt sind Maßnahmen, die vor dem 31.12.2029 abgeschlossen werden (eine Verlängerung ist derzeit nicht sicher). Diese Berechnung ist unverbindlich und muss zum tatsächlichen Zeitpunkt geprüft und neu berechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Steuerermäßigung in der berechneten Höhe; die tatsächliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab und kann sich durch Gesetzesänderungen jederzeit ändern.
Häufige Fragen zum Steuerbonus §35c
Kann ich §35c auch nutzen, wenn die Arbeiten schon begonnen haben?
Ja – anders als bei BAFA- oder KfW-Förderung ist für §35c kein Antrag vor Beginn der Maßnahme nötig. Die Steuerermäßigung wird erst über die Steuererklärung geltend gemacht, nachdem die Maßnahme abgeschlossen und bezahlt wurde. Das macht §35c besonders interessant, wenn bereits mit den Arbeiten begonnen wurde, ohne vorher einen Förderantrag gestellt zu haben – in diesem Fall ist ein BAFA-/KfW-Zuschuss meist nicht mehr möglich, §35c aber weiterhin.
Zählt Eigenleistung für §35c?
Nein. Nur die Ausführung durch ein Fachunternehmen ist begünstigt – auch wenn Sie selbst Material kaufen und die Arbeiten fachgerecht ausführen, zählt das nicht für §35c. Separat gekauftes Material kann nur berücksichtigt werden, wenn es in der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens gesondert ausgewiesen ist.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit mehreren selbstgenutzten Wohnungen – zählt das mehrfach?
Ja, das ist ein wichtiger Unterschied zur BEG-Förderung: Der Höchstbetrag von 200.000 € begünstigten Kosten (und damit bis zu 40.000 € Steuerersparnis) gilt je begünstigtem Objekt – also je Einfamilienhaus oder je selbstgenutzter Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer WEG. Bei mehreren selbstgenutzten Wohnungen im selben Gebäude kann die Gesamtförderung dadurch deutlich höher ausfallen als über BAFA/KfW.
Wie unterscheidet sich §35c von einem BAFA-Zuschuss?
Ein BAFA-Zuschuss ist Geld, das Sie direkt erhalten. §35c mindert stattdessen Ihre Steuerschuld über die nächsten drei Steuererklärungen – wirkt also erst zeitversetzt und nur, wenn Sie in den jeweiligen Jahren auch tatsächlich genug Steuern zahlen.
Kann ich §35c mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme – hier gilt ein Entweder-oder-Prinzip. Bei mehreren Maßnahmen am selben Gebäude können Sie aber für die eine Maßnahme den Zuschuss und für eine andere den Steuerbonus wählen.
Wann lohnt sich §35c eher als ein Zuschuss?
Tendenziell bei hoher, verlässlicher Steuerschuld über die nächsten drei Jahre und bei sehr hohen Investitionssummen (bis 200.000 € begünstigte Kosten je Objekt), wo die Förderquote beim Zuschuss niedriger wäre. Bei unsicherem oder niedrigem Einkommen ist ein Zuschuss oft die verlässlichere Wahl, da er nicht von der künftigen Steuerschuld abhängt.
